Warum sollte sich ein Student schon jetzt während seiner Studienzet gegen Berufsunfähigkeit versichern? Nun, die Antwort ist relativ einfach: Zum einen ist der Beitrag günstiger, je eher man mit der Berufsunfähigkeitsversicherung beginnt, zum anderen behält man seinen günstigen Beitrag auch nach dem Studium, selbst wenn man keine Festanstellung in einem Orchester findet, sondern als freiberuflicher Musiker seinen Unterhalt verdient. Wollte man sich dann in dieser Situation gegen Berufsunfähigkeit versichern, wäre es wesentlich teuerer. Außerdem je jünger man ist, desto besser ist im Regelfall der Gesundheitszustand eines Menschen. Wenn man erst irgendwelche Krankheiten oder Beschwerden hat, ist es fast unmöglich, eine Berufsunfähigkeitsversicherung zu erhalten.
Menschen, die nicht vor dem 01.01.1961 geboren wurden, müssen sich seit dem 01.01.2001 selbst gegen Berufsunfähigkeit versichern. Der Staat zahlt nicht mehr, solange der Betroffene eine andere Tätigkeit ausüben kann.
Das neue Gesetz bringt Betroffenen drastische Einbußen. Wer seinen Beruf nach einer schweren Krankheit oder einem Unfall nicht mehr ausüben kann, wird uneingeschränkt auf eine andere Tätigkeit verwiesen ( Verweisung ). Es gibt also keine gesetzlichen Anspruch mehr auf Berufsunfähigkeitsrente, sondern nur auf Erwerbsunfähigkeitsrente. Die volle Rente bekommt
nur noch, wer weniger als drei Stunden am Tag arbeiten kann.
Beispiel: Ein Musiker
erhält keinen Cent mehr aus der Rentenkasse, wenn er noch im Stande ist, sich als Nachtwächter zu betätigen.
Jeder vierte Arbeitnehmer gibt seinen Job wegen Krankheit oder Unfall
vorzeitig auf, und verliert mit der Arbeitskraft meist auch sein Einkommen. Eine private Berufsunfähigkeitsvorge in Form einer Berufsunfähigkeitsversicherung ist daher unerläßlich!
Aus den zur Zeit ( Stand Januar 2009 ) gültigen Tarifen können wir eine Brufsunfähigkeitsversicherung für einen 25 jährigen Student mit 35 Jahre Laufzeit und 1.000 € BU-Rente zu einem Zahlbeitrag ab 39,16 € anbieten, bei einer Frau nach gleicher Berechnungsgrundlage dann ab 39,79 € monatlich. Der Zahlbeitrag ergibt sich aus dem Tarifbeitrag abzüglich der derzeitigen Überschußbeteiligung.
( Die Beiträge gelten vorbehaltlich der Antragsprüfung sowie der eventuellen Änderung durch den jeweiligen Versicherer.
Die Höhe der Überschußbeteiligung kann nicht garantiert werden. Irrtümer sind vorbehalten! )
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