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Sonntag, 20. Mai 2012
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Private Berufsunfähigkeitsversicherung
für Orchestermusiker


Menschen, die nicht vor dem 01.01.1961 geboren wurden, müssen sich seit dem 01.01.2001 selbst gegen Berufsunfähigkeit versichern. Der Staat zahlt nicht mehr, solange der Betroffene eine andere Tätigkeit ausüben kann.
Das neue Gesetz bringt Betroffenen drastische Einbußen. Wer seinen Beruf nach einer schweren Krankheit oder einem Unfall nicht mehr ausüben kann, wird uneingeschränkt auf eine andere Tätigkeit verwiesen ( Verweisung ). Es gibt also keine gesetzlichen Anspruch mehr auf Berufsunfähigkeitsrente, sondern nur auf Erwerbsunfähigkeitsrente. Die volle Rente bekommt nur noch, wer weniger als drei Stunden am Tag arbeiten kann.

Beispiel: Ein Orchestermusiker erhält keinen Cent mehr aus der Rentenkasse, wenn er noch im Stande ist, sich als Nachtwächter zu betätigen.

Jeder vierte Arbeitnehmer gibt seinen Job wegen Krankheit oder Unfall vorzeitig auf, und verliert mit der Arbeitskraft meist auch sein Einkommen.
Eine private Berufsunfähigkeitsvorge in Form einer Berufsunfähigkeitsversicherung ist daher unerläßlich!

Aus den zur Zeit ( Stand Januar 2009 ) gültigen Tarifen können wir eine Brufsunfähigkeitsversicherung für einen 35 jährigen Orchestermusiker ( Nichtraucher ) mit 25 Jahre Laufzeit und 1.000 € BU-Rente ab 46,47 € anbieten, bei einer Frau nach gleicher Berechnungsgrundlage dann ab 49,89 € monatlich. Der Zahlbeitrag ergibt sich aus dem Tarifbeitrag abzüglich der derzeitigen Überschußbeteiligung.
( Die Beiträge gelten vorbehaltlich der Antragsprüfung sowie der eventuellen Änderung durch den jeweiligen Versicherer.
Die Höhe der Überschußbeteiligung kann nicht garantiert werden. Irrtümer sind vorbehalten! )

 

zur Angebotsanforderung

 


Berufsunfähigkeitsversicherung für Musiker